1. Das Geschaeftsjahr ist in etwa die Periode, in der der Vorstand wirkt. Ein Kalenderjahr ist daher angebracht, das bedeutet naemlich, dass so spaetestens (satzungsbegruendet) im Maerz, in der Praxis wohl eher Januar/Februar eine Hauptversammlung gemacht wird, wo ein neuer Vorstand etc. gewaehlt wird, die Referate besetzt werden, der alte Vorstand entlastet wird etc. pp. 3. Der Jahreseitrag wird nach unserer Planung nicht besonders hoch sein, 5 Euro oder weniger. Der Hauptzweck ist, dass man damit Karteileichen beseitigt, wenn jedes Jahr Geld eingezogen wird. Ein verhinderter Ehemaliger wird sich daraufhin eher austragen, wenn er absolut nichts mehr mit dem Verein zu tun hat. 4. Durch die Einteilung in foerdernde und ordentliche Mitglieder hat man die Moeglichkeit, Leute erst einmal reinschnuppern zu lassen (ich geb schliesslich auch nicht jedem, der einen patch schickt, CVS Zugriff) und gibt Unternehmen und anderen Sponsoren die Moeglichkeit, uns als Mitglieder zu foerdern (a la "AMD Saxony ist auch unser Mitglied" :)), ohne dass sie sich gleich auf etwas einlassen. 5. Die Organe: Da wir das System auch erst im Laufe des Nachmittags durchschaut haben, hier eine Erklaerung, was die einzelnen Organe sind und was sie machen. Mitgliederversammlung: Kann waehlen/absetzen, Verordnungen erlassen etc. Vorstand: Ist fuer die Kasse zustaendig und ueberhaupt fuer allgemeine administrative Sachen (Behoerdengaenge, Spendensuche oder aehnliches). Zweiter Zweck der Vorstandsmitglieder ist, dass sie relativ leicht Geld lockermachen koennen. Er kann auch den Verein vertreten, wenn gerade kein Referent zur Hand ist. Wenn es also z.B. kein Referat "Werbung" gibt, aber ein Werbevertrag unterzeichnet werden soll, dann muss das der Vorstand machen (die Referenten duerfen das nicht, ist ja out of scope). Referat: Z.B. Werbung, Staende, Vortraege. Die Referenten haben volle Befugnis (aber nur ein begrenztes Budget) in ihrem Fachgebiet. D.h. sie vertreten auch den Verein nach aussen, duerfen Vertraege (sofern sie nicht zuviel kosten) abschliessen, und sind von Haftung entbunden! D.h. wenn der Standbetreuer z.B. einer Firma verspricht (oder sie meint, er haette es versprochen), dass sie einen Stand bekommt, das aber nicht klappt, haftet nicht die Person, sondern der Verein. Referentenversammlung: in Anlehnung an unsere Vorgehensweise im letzten Jahr: alle paar Wochen treffen sich Vorstand und Referenten, um zu diskutieren. Dabei kann dann u.A. die Entscheidung ueber groessere Geldbetraege oder Ideen getroffen werden und Einzelne mit bestimmten Aufgaben betraut werden. Ordnungen: Aus der Satzung folgt der Bedarf folgender Ordnungen: Beitragsordnung__ Erlaß durch Mitgliederversammlung (siehe §3.2) Änderung durch 2/3-Mehrheit (siehe §8.6c) Wahlordnung__ Erlaß durch Vorstand (siehe §7.3) Kassenordnung__ Erlaß durch Mitgliederversammlung (siehe §11.4 und §9.3)