On Sun, 25 Apr 2004 18:16:15 +0200
Martin Weissbach <martin.weissbach(a)gmx.de> wrote:
> Als ich heute mal die Garantiebestimmungen durchgelesen haben, ist mir
> aufgefallen das durch Installation
> von nicht für das Notebook bestimmter Software, Acer sich weigern
> kann die Reperaturkosten zu übernehmen.
Erstens ist ja Linux wohl auch für Notebooks bestimmt; käme also sehr
auf die Formulierung an. Allerdings sollte man immer einkalkulieren,
dass Acer aus Unkenntnis oder weil _notwendige_ Tools nur unter Win
laufen, einige Schäden an Deiner Installation/Partitionierung
hinterlassen, so dass eine Datensicherung auf jeden Fall angebracht ist.
Zweitens dürfte Acer, sofern mich meine Kenntnisse nicht ganz verlassen
haben, damit in einem Rechtsstreit nicht weit kommen. Aber auf den würde
ich es nicht unbedingt ankommen lassen, denn diese Wege sind meist
mühselig und lang, auch wenn man im Recht ist. Es ist ja immerhin
bestimmungsgemässer Gebrauch.
Frage ist auch, ob Du noch in der Garantiezeit bist oder nur in der
Gewährleistung. Spielt insbesondere bei der Beweislast eine Rolle.
Ansonsten wird Acer bzgl. Garantie/Service in den Foren positiv
hervorgehoben, so dass ich denke, dass es nicht so schlimm kommt.
Folke
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||_/ | Lieber ein solides Haus
// \ \ als nur ein offenes Fenster.
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