Am 07.04.2015 um 10:41 schrieb Luca Bertoncello:
So, laut deutsche Gesetzt, bin ICH verantwortlich, wenn jemand in meinem Netz ist und was böses macht. Also, "JA ICH WILL" (und ich meine nicht, was ich vor 10 Jahre an die Frau in Standesamt gesagt habe... :D)
Eigentlich reicht es, wenn Du Deine Gäste aufklärst und ggf. eine geeignet gesichertes WLAN anbietest.
Deine Datensammelei sorgt auf jeden Fall nicht dafür, dass Du aus der Störerhaftung raus fällst: Sie macht Dir nur Mühe, erhöht die Komplexität Deines Aufbaues und kann am Ende nicht nachweisen, dass DU es nicht warst. Entsprechend, um mal den Worst-Case weiter zu spinnen, kommen die Grünen^HBlauen trotzdem bei Dir eingeritten und nehmen erstmal alles mit. Auch gegen eventuelle Steitigkeiten im Privatrecht hilft Dir das wenig, da dort es Dir nicht oder nur marginal wenig zur Stärkung Deiner Position beiträgt.
Und noch ein Gedanke der mir dazu kommt: Je nachdem, wie man MAC-Adressen definiert -- als privates Datum oder nicht -- darfst Du die Daten gar nicht dauerhaft speichern. Im nicht privaten Bereich darf man Verbindungsdaten i.d.R. aktuell nur bis zur Rechnungsstellung aufheben. Ich kenne gerade keine Regelung für den privaten Bereich, würde da aber einfach mal analoges annehmen.
Gruß Frank