Hallo Fabian!
Anders sähe es wohl aus, wenn er das Bild für dich machen würde, dir weitreichende Nutzungsrechte einräumt und _du_ es unter CC/GPL/... stellst. Dann ergäbe sich zwar aus der Sittenwidrigkeit die Nichtigkeit eines Vertrages zwischen euch, aber er könnte Ersatzansprüche an dich haben (vgl. die Putzfrau, die zu sittenwidrigem Lohn gearbeitet hat und nun nach der Gerichtsverhandlung einen angemessenen Lohn nachgezahlt bekommt).
Bleiben wir mal bei der Putzfrau. Die putzt diesmal nicht für einen Euro pro Stunde, sondern erstellt zum gleichen Preis die Werbeflyer meiner Firma. Das ist eigentlich sittenwidrig. Aber ich habe von ihr verlangt, die Flyer unter CreativeCommons zu stellen. Nun ist es erlaubt? Die Arbeit und die Flyer und die Nutzung sind kein bisschen anders!
Thomas