am Mon, dem 28.05.2001, um 11:34:06 +0200 mailte Eric Schaefer folgendes:
Ich meinte nicht das "harmlos", sondern den Schluß auf Kinderp*rn*s. Das würde ich als unzulässige Verallgemeinerung bezeichnen. Bloß weil ich
kann man nennen wie man will, ändert nix an der Tatsache, daß er sich von mir aus alles mögliche anschauen kann, sofern er es von einem Rechner außerhalb meines Verantwortungsbereiches, sprich Firma, macht. Hier ist es:
1. fehl am Platze 2. er behindert andere 3. bin ich der Meinung, daß die zur Verfügung gestellten Resourcen (PC, Internet) vorranging für firmen-bezogene Dinge zu nutzen sind. Pornos, ob weich oder hart, sind nicht Gegenstand unserer Arbeit hier. Punkt.
(außerdem war es mehr eine rhetorische Frage als eine Unterstellung)
Andreas