On Sun, 25 Apr 2004 18:16:15 +0200 Martin Weissbach martin.weissbach@gmx.de wrote:
Als ich heute mal die Garantiebestimmungen durchgelesen haben, ist mir aufgefallen das durch Installation von nicht für das Notebook bestimmter Software, Acer sich weigern kann die Reperaturkosten zu übernehmen.
Erstens ist ja Linux wohl auch für Notebooks bestimmt; käme also sehr auf die Formulierung an. Allerdings sollte man immer einkalkulieren, dass Acer aus Unkenntnis oder weil _notwendige_ Tools nur unter Win laufen, einige Schäden an Deiner Installation/Partitionierung hinterlassen, so dass eine Datensicherung auf jeden Fall angebracht ist.
Zweitens dürfte Acer, sofern mich meine Kenntnisse nicht ganz verlassen haben, damit in einem Rechtsstreit nicht weit kommen. Aber auf den würde ich es nicht unbedingt ankommen lassen, denn diese Wege sind meist mühselig und lang, auch wenn man im Recht ist. Es ist ja immerhin bestimmungsgemässer Gebrauch.
Frage ist auch, ob Du noch in der Garantiezeit bist oder nur in der Gewährleistung. Spielt insbesondere bei der Beweislast eine Rolle.
Ansonsten wird Acer bzgl. Garantie/Service in den Foren positiv hervorgehoben, so dass ich denke, dass es nicht so schlimm kommt.
Folke