Andreas Kretschmer wrote:
so einfach ist das ja wohl leider nicht, oder? Was genau wäre zu tun?
Die Betreuer des Internetcafes muessen den Leuten, die kein persoenliches Login haben, einen Rechner freischalten. Die Passwortliste wird jeden frueh neu generiert. Bei Problemen mit dem System muessen Sie einfache Fehlerchecks machen z.B. ping, df, top, ... Wenn keine Verbindung zum Internet moeglich ist feststellen wieso: hat der Client keine Verbindung zum Server, kriegt der Server keine Verbindung zum Provider, ist vielleicht nur ein Kabel an der ISDN-Karte locker, weil die Reinigungsfrau mit dem Schrubber rangekommen ist? oder ist etwas mit der Telekom-Leitung. Notfalls den Provider oder die Telekom anrufen und um schnelle Fehlerbehebung bitten. (In den letzten Monaten sehr selten vorgekommen.), ausserdem neue Nutzer einrichten (es gibt ein Skript, aber einige Einstellungen sind von Hand zu machen)
Was für Leute kommen da, wie bezahlen diese?
Es gibt drei Arten von Nutzern: mit persoenlichem Login, zahlen 10 Pf. pro Minute mit anonymem Login, zahlen fuer die erste halbe Stunde 3,50 DM und dann fuer jede angefangene viertel Stunde 1,75 DM Schueler, nach Vorlage des Schuelerausweises zahlen pro Viertelstunde 1,- DM alle zahlen 10 Pf. pro ausgedruckter Seite 1 Mark fuer eine Diskette, wenn keine eigene mit und 5,- DM fuer die Einrichtung eines persoenlichen Logins, incl. Email-Adresse
Hat derjenige mit Geld zu tun? (Online-Kosten)
ja. Der Betreuer muesste die Leute abkassieren und die Einnahmen in ein Kassenbuch eintragen.
Wie ist derjenige versichert? (z.B. ein 'Gast' klaut was)
Der Verein hat eine Haftpflichtversicherung, ueber diese sind auch Kursleiter und Honorarkraefte versichert, wenn z.B. ein Gast zu Schaden kommt durch das Verschulden des Internetcafes. Wenn dem Betreuer etwas kaputt geht, springt seine eigene Haftpflichtversicherung ein, (Studenten sind ueber die Eltern versichert). Vom System wird jeden frueh ein Backup gemacht. Diebstahl sollte aber waehrend der Betreuungszeiten nicht passieren. Mit den Betreuern muesste vermutlich ein Vertrag gemacht werden. Nach dem BGB ist ein muendlicher Vertrag aber auch ein rechtskraeftiger Vertrag.
Um mich nicht falsch zuverstehen, die Idee ist ja naheliegend und ich kann mir vorstellen, daß einige aus der LUG dazu bereit wären.
Schoen, wenn sich jemand findet.
Gruss Reiner