Am Mittwoch, 25. Juni 2003 13:56 schrieb Peter Johannes Lang:
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Da keine staatlich beglaubigte Zertifizierungsstelle (CA) für Public- Key-Verfahren existiert (berichtigt mich!), wäre es sowieso zweckfrei zu signieren -- außer man kennt jemanden dort persönlich, der halt dann auch was mit der Signatur anfangen kann.
Berichtigt (sorry kein Argument pro Sächs. Regierung ;) es gibt seit 1998 die ganz offiziell die erste und inzwischen nicht mehr einzige zertifizierte CA (Telekom, benutz M$ CA 1.0). Und die zertifizieren ganz sicher Public-Key-Verfahren. Siehe www.regtp.de -> Elektronische Signatur -> Zertifizierungsdiensteanbieter und www.telesec.de.
Jo
Kurz nach dem Urlaub, beim durchsehen der Mail, bin ich auf die Diskussion zur Anmerkung "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektonische Dokumente" gestoßen.
Folgendes zur Darstellung des Problems:
Imletzten Jahr wurde ins Verwaltungsverfahrensgesetz (§3 a glaube ich) aufgenommen, dass elektornische Schriftstücke entgegengenommen werden können, soweit sie nach einem von einer Zertifizierungsstelle anerkanntem Verfahren signiert übermittelt wurden (qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes). Der Freistaat Sachsen hat bislang noch keine entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen um signierte Dokumente entgegennehmen zu können.
Aus diesem Grund wurde (um die Unfähigkeit nach außen zu transportieren) in die Verwaltungsvorschrift zum einheitlichem Erscheinungsbild des Freistaates Sachsen aufgenommen, dass alle Behörden des Freistaates im Brieffuß den fragwürdigen Zusatz enhalten. Wer ein Schreiben einer Behörde des Freistaates mit aktuellem Layout hat kann ja mal nachsehen. Einige Behörden und der Landtag meinen nun auch Ihre Websites, Mails, etc. so schmücken zu müssen...
S. Förster
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