Am Dienstag, 23. April 2002 00:18 schrieb Ulf Lorenz:
Wenn ich jetzt gewerblich arbeite und über die ein paar PLZ besorge, dann darf ich die nicht Nutzen?? Auweia, auch nicht in meine Adressammlung eintragen?
mit gewerblicher Nutzung ist wahrscheinlich gemeint, dass du einen Dienst anbietest, der deren Postleitzahlendatenbank nutzt, aber selber das Geld kassierst.
Der Nachweis, daß ich die PLZ aus genau dieser Datenbank habe sollte schwer fallen. Vieleicht habe ich die auch von 'ner CDROM oder selbst eingetippt. Wenn mein Script allerdings bei jeder Anfrage deren Server befragt, dann versteh ich das. Dies ist jedoch in meinen Augen was Anderes - dann nutze ich deren Ressourcen. Ich finde die AGB recht schwammig formuliert.
Und wieso sind die PLZ urheberechtlich geschützt? Wem gehören die denne?
Was soll'n der Quatsch?
Nicht die PLZ sind urheberrechtlich geschützt, sondern die Zusammenstellung.
Das ist mir bissel zu hoch. Zusammenstellung von PLZ?
Wenn DD-Neustadt die 01099 hat und ich verkaufe das jemanden über meine Homepage, was will die Post mir denn vorwerfen? Dass ich deren Zusammenstellung verwendet habe? Natürlich habe ich das, es gibt ja keine andere! Oder darf ich dann vielleicht DD-Neustadt als 12233 verkaufen, weil das ja nicht dem der Post entspricht???
eine Firma dieses Dokument ohne deine Zustimmung ausdruckt und als Buch verkauft, kannst du gerichtlich dagegen vorgehen, denn es ist _dein_ Werk.
Wie will ich denn herausbekommen, das es _mein_ Goethe war?? OK, ich habe einen bestimmten Satz verwendet und diesen komischen Zeichensatz, aber reicht das?
Aber lassen wir das lieber, ich will das nicht wirklich verstehen. Dann rege ich mich bloß wieder über unser schönes deutsches Recht auf. Und wo das hinführt .....
Mit freundlichen Grüßen
Jens Puruckherr