"Konrad Rosenbaum" konrad@silmor.de wrote:
Hi,
On Tue, July 10, 2007 14:09, Martin Körner wrote:
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen:
[...]
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB:
Meineid (Par. 153-163),
Ist wenn du unter Eid falsch aussagst
Strafvereitelung
Ist wenn du Strafverfahren behinderst indem du z.B. Beweise vernichtest, wobei das wenn du von ihnen belastet wirst legal sein sollte, solange du damit nicht wieder eine Straftat begehst (etwa wenn die Beweise anderen gehören)
(258), Urkundenunterdrueckung (274).
Ein Passwort ist keine Urkunde.
Was sie machen könnten ist wohl Beugehaft, wobei das in den meisten Fällen unangemessen (steht nicht in sinnvollem Verhältnis zu Vorwurf) sein dürfte, wenn es überhaupt erlaubt ist (evtl. ist das Recht zu schweigen höher einzuschätzen).
Alles ebenfalls afiak und ianal.
Da ich kein Anwalt bin habe ich
mfg, Fabian