Torsten Werner twerner@debian.org schrieb:
wenn du irgendein Stück Software gegen ein anderes Stück Software linkst, welches unter GPL-2 lizensiert ist, und das Ergebnis weitergibts, so unterliegt dieses auch der GPL, weil es ein abgeleitetes Werk ist. D.h. eure Kunden können den kompletten Quellcode verlangen und selbst unter GPL weitergeben.
Das ganze sieht bei der LGPL natürlich anders aus.
Was ist denn das für eine Idee?!? Also, bedeutet es, daß jedes Programm, der für Linux (zB!) entwickelt wird, und die libc nutzt, MUSS GPL2 sein?
Ich bezweifeln es!
Grüße Luca Bertoncello (lucabert@lucabert.de)