Hallo Fabian,
Am Dienstag, 23. September 2008 22:19 schrieb Fabian Hänsel:
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Jaein. Das Recht am eigenen Bild ist nicht im allgemeinen Urheberrechtsgesetz geregelt, sondern im "Kunsturheberrecht". Das ist ein Gesetz, das aus 1904 stammt aber mit sehr geringen Änderungen seit dieser Zeit noch immer Bestand hat.
Damit ist vor allem geregelt, dass die Person einer Weitergabe / Veröffentlichung ZUSTIMMEN muss. Da das Kunsturheberrecht keine Vergütungsregeln enthält (dazu muss eine Lizenz nach allgemeinen UrhG geregelt sein), kommt es dabei also nicht auf Geld oder ähnliches an.
Das Recht am eigenen Bild ist also eine Art "Ausschlussregel", damit nicht jeder einfach mal so fotografiert und veröffentlicht werden kann.
Ich hoffe das trägt zur weiteren Verunsicherung bei...
Reiner