On Monday 29 December 2003 16:05, Folke Karlsson wrote:
On Sun, 28 Dec 2003 22:52:01 +0100
Thomas Schmidt schmidt@netaction.de wrote:
Falls jemanden das Copyright stört: Ohne den Maintainer schlecht machen zu wollen. Das versteht keiner von uns und wird wohl überhaupt nicht verfolgt.
Das kommt mir immer so vor, als wenn mir jemand zusichert, dass sein Hund wirklich nicht beißt und nur spielen will. Ich denke, dass sich die Lizenzbedingungen durchaus anders (und klarer, z.B. bzgl. Domain) formulieren lassen, ohne die Interessen beider Seiten zu verletzen.
Volle Zustimmung. Ich bin kein Anwalt, aber trotzdem habe ich selten so schlecht formulierte Lizenzen gesehen.
Einsatz von/in Firmen muss z.B. nicht unbedingt kommerziell orientiert sein (gemeinnützige GmbH)?!
Hoppla, "gemeinnützige GmbH" ist ein Widerspruch in sich. Per BGB/HGB definiert sich GmbH als gewinnorientierte Gesellschaft. Gemeinnützig können sein:
*Privatpersonen *GbR's *e.V.'s (da ist das sogar Bedingung) *etc.
per Definition nicht gemeinnützig:
*GmbH *AG *GmbH & Co. KG *etc.
Vielleicht hat euer Maintainer mal eine ruhige Minute für sowas. Die jetzigen Lizenzbedingungen sind für mich eher abschreckender rechtlicher Wackelpudding.
Genau, aber nehmen wir das mal genauer auseinander(*)
(*)Warnung: mit meinem einen Semester Urheberrecht ist dieses Gelaber zwar kein komplettes Rauschen für mich, aber Anwalt bin ich noch lange nicht (will ich auch nicht werden)! Ich könnte komplett daneben liegen.
| Powie's Software / Skripte ist für private Anwender mit nichtkommerzieller | Nutzung Freeware.
1. "Powies Software" klingt nicht sehr vertrauenserweckend. Nach etwas Suchen findet man auch ein Impressum. UStID und Gesellschaftsform fehlen - leicht nebulös.
2. "Freeware" ist nicht rechtlich definiert. Ich bin also kein bisschen klüger. Wenn ich sichergehen will kann ich die Software nicht nutzen.
| Für Firmen / kommerzielle Nutzung ist der Einsatz nur nach vorheriger | Rücksprache mit mir zulässig. Bei Rückfragen: XXXXX.
Ok. Aber wozu dann die Preise, wenn ich nur zu fragen brauch?
| Auf die Software übernehme ich keinerlei Haftung / Gewährleistung. Ich | garantiere ebenfalls nicht für die Funktion der von mir zur Verfügung | gestellten Programme, es werden keine Gewährleistungen für die aufgelaufenen | Daten übernommen.
Nach deutschem Recht absolut inakzeptabel. Eine Grundhaftung muss man immer übernehmen (etwas in der Art "grob fahrlässiges Handeln"). Selbst bei GPL-Software trifft das in Dtl. zu (siehe www.ifross.de).
| Ich verbiete ausdrücklich die Weiterverbreitung von geänderten Versionen | meiner Scripte. Änderungen an den Scripten zur Anpassung ans eigene Design | oder zur Erweiterung um gewünschte Funktionen liegen im ermessen des | Benutzers, berechtigen aber nicht zur Entfernung des Copyrights.
Interessante Formulierung. Der Autor ("Powie") scheint davon auszugehen, dass das Recht zum Ändern normal ist... wie auch immer: der Absatz erscheint mir gültig. Übersetzung:
*Du darfst ändern, aber nur für Dich selbst *Weitergabe von veränderten Versionen ist nicht erlaubt - so weit, so gesetzeskonform - was ist mit ungeänderten Versionen? - blöd formuliert, aber nach UrhG darf ich die auch nicht weitergeben... *Den Copyright-Hinweis von "Powie" darf ich nicht entfernen - ich nehme hier an, dass mit "Copyright" der Hinweis gemeint ist, was nicht unbedingt vor Gericht bestand haben muss.
| Die zur Verfügung gestellte Software / Scripte sind geistiges Eigentum des | Autor's. Ich verbiete jegliche unerlaubte | Entfernung/Veränderung/Unkenntlichmachung des Copyright Vermerks an den | Scripten.
Das hätte er sich auch sparen können... das gilt sowieso.
| Mit dem Download der Software/Scripte erkennen Sie diese Lizenzbedingungen | ausnahmslos an !
Falsch!
1. Sind einige Klauseln ungültig. Wäre das ein Vertrag (was es nicht ist), dann wäre er insgesamt ungültig. (Hinweis: Lizenzen gibt es in Dtl. nicht.)
2. Bin ich nicht gezwungen diese Bedingungen anzuerkennen, bevor ich den Download starte (kein "ich akzeptiere diese Bedingungen" Button), also fällt das Alles unter die Rubrik AGB - alles, was überraschend oder nicht "verkehrsüblich" ist, ist damit automagisch ungütig (Paragraph 3 AGBG oder so).
| Ich untersage die wortweise Übernahme einzelner Funktionen, Abfragen, | Scriptteile in andere Projekte, ohne erlaubnis
Wo ist "Projekt" definiert? Gibt es hier einen Juristen? Ich kenne keine rechtliche Definition von "Projekt".
Auch das hätte er sich sparen können: die Übernahme grosser Teile von Programmen/Büchern/Noten ist nicht erlaubt, zitieren kleiner Teile wird immer erlaubt sein.
Kurz: das alles ist sehr unbeholfen formuliert und geht kaum über die üblichen Regelungen des Urheberrecht hinaus - wirklich konkrete Rechte/Pflichten sind nicht wirklich verständlich formuliert.
Thomas, ich hoffe Du lässt Dich gut für Deine Arbeit bezahlen oder hast zumindest das Verwertungsrecht(**) an Deinem Code geregelt - das alles machte einen ganz widerlichen Dot-Com-und-immernoch-nix-gelernt-Eindruck auf mich.
(**)Sowas wie das angelsächsische "Copyright" gibt es in Deutschland nicht. Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen: Persönlichkeitsrecht und Verwertungsrecht. Pr. ist das Recht zu behaupten Urheber/Autor zu sein - dieses Recht ist nicht verkäuflich (soweit ich weiss auch nicht per Arbeitsvertrag) und nicht vererbbar. Vr. ist das Recht das "Werk" zu verbreiten - dieses Recht kann man verkaufen, verschenken, wasauchimmer.
Konrad