Hallo Reiner,
Am Dienstag, 23. September 2008 22:19 schrieb Fabian Hänsel:
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Jaein. Das Recht am eigenen Bild ist nicht im allgemeinen Urheberrechtsgesetz geregelt, sondern im "Kunsturheberrecht". Das ist ein Gesetz, das aus 1904 stammt aber mit sehr geringen Änderungen seit dieser Zeit noch immer Bestand hat.
1907 ;-) Und es ist mittlerweile ziemlich viel darin verändert (ganze Paragraphenhorden wurden aufgehoben, u.a. § 1 - 21).
Damit ist vor allem geregelt, dass die Person einer Weitergabe / Veröffentlichung ZUSTIMMEN muss.
Ja, gemäß § 22, aber §23 (1):
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: [...] 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Das Gesetz ist zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/
Viele Grüße Fabian