Hi,
On Tue, July 10, 2007 14:09, Martin Körner wrote:
Sie hilft nicht gegen alles andere. Unter anderem auch nicht gegen:
[...]
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
na, sollten die meinen PC wollen, muss ich ihn ja wohl ausschalten. Und ich habe wie immer das Recht, zu schweigen - also auch meinen Schlüssel zu verschweigen.
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB: Meineid (Par. 153-163), Strafvereitelung (258), Urkundenunterdrueckung (274). Da ich kein Anwalt bin habe ich bestimmt die falschen und vor allem zu wenige Paragraphen zitiert...
Konrad