Hallo
- Alle diejenigen, die abstimmen, müssen eine fast gleiche Kompetenz,
gleichen Sachverstand haben. Sachverstand kann, aber mu0 nicht Voraussetzung für die Zugehörig- keit zu einem Gremium sein, das durch Abstimmung entscheidet. Wes- halb übt der Bundesrechnungshof massive Kritik an dem Unwesen, im- merzu und immer neue Gutachten einzuholen?
Es muss nicht immer Sachverstand sein. Gesunder Menschenverstand reicht aus. Nicht zuletzt deswegen sind Abgeordnete theoretisch nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Es reicht wenn einige wenige Sachverständige ihre Argumente aufzeigen und der Abgeordnete dann abstimmt. Ansonsten bist du wieder in mittelalterlichen Zeiten, wo "kompetentere Bürger" mehr Stimmen hatten.
- Alle diejenigen, die abstimmen, müssen von den Folgen ihrer Abstim-
mung in der gleichen Weise betroffen sein. Ein sehr schönes der vielen Beispiele ist die Abstimmung zur Waldschlöß- chenbrücke in Dresden. Die räumliche Verteilung von "ja" und "nein" (s. im Amtsblatt der Stadt Dresden) beweist es: diejenigen,die davon nicht betroffen sind, weil sie in den Randgebieten von Dresden wohnen, sind dafür, diejenigen im unmittelbaren Einzugsbereich der Brücke sind dage- gen.
Schlechtes Beispiel, betroffen können diejenigen in den Randbereichen auch sein, nur ist bei diesen der Effekt halt positiv, wenn sie schneller durch die Stadt kommen. Man darf Betroffenheit nicht immer nur mit den negativen Folgen gleichsetzen.
Frank