Am 11.07.07 schrieb Fabian Hänsel fabtagon@gmx.de:
"Konrad Rosenbaum" konrad@silmor.de wrote:
Was sie machen könnten ist wohl Beugehaft, wobei das in den meisten Fällen unangemessen (steht nicht in sinnvollem Verhältnis zu Vorwurf) sein dürfte, wenn es überhaupt erlaubt ist (evtl. ist das Recht zu schweigen höher einzuschätzen).
Alles ebenfalls afiak und ianal.
IANAL gilt auch für mich, aber das mit der Beugehaft ist Quatsch. Du brauchst Dich unter keinen Umständen selber mit irgendeiner Aussage belasten. Das ist Dein gesetzlich verbrieftes Recht hier in Deutschland.
In diesem Zusammenhang und auch sonst, weil es unabhängig vom Thema ein brillianter Vortrag war: Sie haben das Recht zu schweigen von Udo Vetter beim 23C3 http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
Schönen Abend noch Robert