Eric Schaefer eric@gixgax.de writes:
On Sat, Jun 23, 2001 at 12:28:01PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
PS.: ich verrechne nur den Rohlingpreis, bzw. den maximal auf 'ne volle Mark gerundet. Ein Geschäft mache ich damit nicht.
Wobei das auch kein Problem wäre :)
Doch wäre es: YaST-Lizenz. Zumindest bei den 6er-Versionen war das noch so, dass man keinen Gewinn damit machen durfte (auch SuSE kann es nicht leiden, wenn jemand auf deren Arbeit rumschmarotzt).
Aber eine Aufwandsentschädigung (Arbeitszeit, Geräteabnutzung etc.) darf man doch wohl verlangen? (solange es nicht 129,- DM sind ;-)
Du darfst immer exakt das verlangen, was dir die Lizenzbedingungen erlauben. Lies selber.
Sven