Eric-Alexander Schaefer eric@gixgax.de wrote:
Damit ergibt sich die Möglichkeit, über das Internet eine einfache Melderegisterauskunft abzufordern.
Was ist daran verkehrt? Ist deutlich bequemer, spart Wartezeit im Vorzimmer der Amtsstuben, verringert potenzielle Datenfehler durch falsches Abschreiben von Namen etc. Welcher Datenübertragungsweg (hingehen & mündlich oder via Internet) für Verwaltungsvorgänge gewählt wird ist doch egal. In puncto Komfort und Korrektheit der Datenübernahme schätze ich persönlich die Umstellung von Papier auf Digital in der Verwaltung sehr. Und der eine oder andere "triviale" Verwaltungsvorgang kann damit wohl komplett durch Computer erledigt werden, wodurch die Verwaltung schneller und kostengünstiger arbeiten kann.
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung geändert werden soll steht dort aber nicht.
Viele Grüße Fabian