Konrad Rosenbaum said:
Bernhard Schiffner said:
Ich würde mir mal spaßeshalber das Ohm'sche Gesetz in juristisch einwandfreier Fassung zu Gemüte führen wollen. ("Im Grundsatz", Urteile verschiedener Instanzen, Ausnahmeregelungen, Präzedenzfälle) Ob's mir aus diesem Text klar würde was gemeint ist?
Nur so als Entwurf: in Gesetzestext wuerde es wahrscheinlich etwa so aussehen.
[cut]
Was ich noch vergass: es gab da (niemals) ein Grundsatzurteil...
Fall: "Franz Mueller" versus "Deutsche Lufthaken und Regelungstechnik AG". Herr Mueller beschuldigt die DLRAG ihm ein Bauteil ausgeliefert zu haben, dass nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, da es seinen Widerstand zwischen Null und 100 Ohm bei gleichbleibender Temperatur aendern kann.
OLG Hinterhermsdorf: Nach der Feststellung, dass sowohl die Belastbarkeitsgrenzen, als auch die Rahmenbedingungen (Gleichspannung) von Herrn Mueller eingehalten wurden wird die DLRAG zur Lieferung eines einwandfreien (nicht regelbaren) Bauteils und zur Einstellung der Produktion dieser vorschriftswidrigen Bauteile verpflichtet. Die Berufung vor dem BGH wird wegen der Wichtigkeit des Falles zugelassen.
BGH: Das BGH stellt fest, dass die Regelbarkeit eines Bauteiles unter den bestimmten in diesem Fall gegebenen Umstaenden zulaessig sei. Vorraussetzung hierfuer seien driftige Gruende, wie die mechanische Rekonfigurierbarkeit des Bauteiles durch den Nutzer, woduch es im vorliegenden Falle zur Simulation beliebiger fest konfigurierter Bauteile benutzt werden kann. Bedingung sei gegebenenfalls, dass bei gleicher mechanischer Konfiguration auch gleiche Ohmsche Konfiguration vorliegt. Der BGH beklagt im Schlusssatz, dass diese Gesetzesluecke dringend einer Klaerung durch den Gesetzgeber bedarf.
Konrad
PS.: ...wie immer: Fake.