Konrad Rosenbaum schrieb:
*Staatsanwaltschaften ("Schluessel her, oder...")
na, sollten die meinen PC wollen, muss ich ihn ja wohl ausschalten. Und ich habe wie immer das Recht, zu schweigen - also auch meinen Schlüssel zu verschweigen.
Das Recht hast Du. Es macht Deine Situation aber nicht besser. Ein paar Begriffe aus dem StGB: Meineid (Par. 153-163), Strafvereitelung (258), Urkundenunterdrueckung (274). Da ich kein Anwalt bin habe ich bestimmt die falschen und vor allem zu wenige Paragraphen zitiert...
Wenn die den Schlüssel wollen, müssen sie das begründen und wenn sie den wollen, weil sie einen Verdacht gegen Dich haben, dann kannst Du einfach die Klappe halten, denn Du mußt Dich nicht selbst belasten. Aber: IANAL.
Viele Grüße, Eric