Hej!
Vorweg: Dies ist eine öffentlich archivierte Liste. Beleidigungen sind strafbar.
2011-03-15 20:11, Robert skrev:
Was mich zu der Frage führt welche "Beweise" können diese [Herren] wirklich haben?
Es gibt eine handvoll (?) Softwareprodukte, die Tauschbörsen überwachen. Üblicherweise sieht das ca. folgendermaßen aus: Studenten sitzen vor einem PC und haben eine Liste, welche Titel zu überwachen sind. Sie suchen diese und fangen an, diese herunterzuladen. Anhand der ersten heruntergeladenen Fragmente (sagen wir mal im 1-MB-Bereich) wird festgestellt, dass es sich tatsächlich um den gesuchten Inhalt=Titel handelt.
Juristisch angreifbar ist wohl (1) arbeiten besagten Studenten fehlerfrei? (2) arbeitet die SW fehlerfrei? (3) stimmt die IP-Zuordnung? (4) hat jemand anders an deinem Rechner gesessen?
Daneben ist nicht das Herunterladen strafbar, sondern das Verbreiten. Du hast von EDonkey2000 geschrieben, bei dem ist das ja meines Wissens nach effektiv das selbe, weil sobald du ein Fragment hast, selbiges weiterverbreitet wird.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Welche Beweise konkret vorliegen erfährst du, sobald besagter Anwalt nach Verfahrenseröffnung Akteneinsicht erhält.
Im Moment hab ich die zweite Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von ca 3.5k€ erhalten.
D.h. du hast die erste ignoriert. Das bringt dir überhaupt nichts, erhöht allenfalls deine Kosten.
Abmahnungen sind ein Angebot zur Güte der Gegenseite. Sofern du der Abmahnung nicht entsprichst, wird die Gegenseite üblicherweise ein Verfahren einleiten, das teurer wird.
Nach meinem Wissen nach noch kein Grund überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen. Sobald aber die erste Mahnung hier ins Haus flattert bin ich gezwungen zu handeln.
Nein, gezwungen zu handeln bist du, sobald gerichtlich Klage erhoben worden ist. Abmahnungen spielen sich zwischen dir und dem Klagenden ab, mit Gerichten hat das nichts zu tun. Abmahnungen sind ein Vorschlag. Vorschläge sind selbstverständlich nicht vollstreckbar.
Zuguterletzt: Google mal die Kanzlei und den Titel. Du wirst sehen, ob besagte Kanzlei massenhaft *und* absichtlich fehlerhaft abmahnt (das ist dann kriminell) oder ob die Ansprüche üblicherweise berechtigt sind.
Beste Grüße Fabian