2011-03-06 17:50, Thomas Schmidt skrev:
Hallo Fabian!
Anders sähe es wohl aus, wenn er das Bild für dich machen würde, dir weitreichende Nutzungsrechte einräumt und _du_ es unter CC/GPL/... stellst. Dann ergäbe sich zwar aus der Sittenwidrigkeit die Nichtigkeit eines Vertrages zwischen euch, aber er könnte Ersatzansprüche an dich haben (vgl. die Putzfrau, die zu sittenwidrigem Lohn gearbeitet hat und nun nach der Gerichtsverhandlung einen angemessenen Lohn nachgezahlt bekommt).
Bleiben wir mal bei der Putzfrau. Die putzt diesmal nicht für einen Euro pro Stunde, sondern erstellt zum gleichen Preis die Werbeflyer meiner Firma. Das ist eigentlich sittenwidrig. Aber ich habe von ihr verlangt, die Flyer unter CreativeCommons zu stellen. Nun ist es erlaubt?
Aus akademischem Interesse heraus finde ich die Fragestellung interessant. Wichtig zu beachten ist hier jedoch zusätzlich, dass der Arbeitsvertrag der Putzfrau putzen vorsieht und nicht Werbeflyer erstellen.
Nehmen wir einen für einen nicht sittenwidrig niedrigen Lohn angestellten Grafiker G, der Werbefyler erstellt. Er schuldet dem Arbeitgeber (AG) seine Arbeit, der AG erhält vollumfängliche Nutzungsrechte am Werk des G (das ist pauschal mit dem Arbeitslohn abgegolten!). Es steht dem AG frei, dass Werk unter CC weiterzulizensieren.
Nehmen wir weiter einen Grafiker G2, der zu einem sittenwidrigen Lohn angestellt ist. In puncto Verwertung durch den AG gilt das selbe, allerdings kann G2 einen vernünftigen Lohn nachfordern (nicht jedoch Beteiligung am mit dem Werk erzielten Einkünften).
Wenn der Grafiker freier Angestellter (Selbstständiger) ist, ist es bei unpassendem Verhältnis von Preis und Einkünften durchaus möglich, Nachforderungen zu stellen. Das ist der Sachverhalt, für den der besagte Passus gedacht ist.
Die Arbeit und die Flyer und die Nutzung sind kein bisschen anders!
Diesen letzten, und _nur_ diesen letzten Passus würde ich durchaus für vergleichbar halten. (Nebenschauplatz: Welchen wirtschaftlichen Nutzen erzielst du denn mit dem Bereitstellen freier SW? Wie hoch wäre sein pot. Anspruch? => Streitwert äußerst gering/nicht vorhanden.)
Noch eine Variation: Der Freund bestreitet, dir irgendwelche Rechte eingeräumt zu haben. Dann kann er dich wegen Urheberrechtsverletzung verklagen (eher hypothetisch: Zivilklageweg: Streitwert zu gering; Strafanzeige: kein öffentliches Interesse wegen Geringfügigkeit).
Daher Folgerung wie schon geschrieben: Lass den Freund das Werk unter CC veröffentlichen, dann gibts keine Probleme.
(alles IANAL)
Beste Grüße Fabian