Hallo Ronny, hallo Heiko,
eine Anmerkung dazu, doch Vorweg, ich bin keine "Fachkraft für Datenschutz" :
Für diese Verarbeitung braucht es eine Rechtsgrundlage und wir werden bei einer Mailingliste nicht um die "Einwilligung" herumkommen. Leider ist die Einwilligung nicht das einfachste Mittel, da sie widerrufbar sein muss und das wohl augenscheinlich mit dem Archiv kollidiert.
Ist tatsächlich eine extra Einwilligung nötig? Oder liegt hier bereits eine gesetztliche Grundlage vor?
Ich bin der Meinung, dass durch die Anmeldung ein Vertrag geschlossen wird indessen Zusammenhang natürlich über den Datenschutz informiert werden muss wie angegeben(gesetzliche Grundlage).
Die extra Einwilligung und Dokumentation bzw. das Zurückziehen entfällt. Das macht die Sache wesentlich einfacher und entspricht auch ungefähr dem Ansatz von Heiko.
Viele Grüße
Jens