Hallo,
Am Dienstag, dem 24. Oktober 2000 um 17:28:42, schrieb Reinhard Foerster:
anlaesslich der leicht verkorksten Comtec-Vorbereitung kam am Samstag wieder die Idee auf, einen e.V. zu gruenden. Man haette damit eine feste Adresse fuer Kontakte mit Dritten, koennte ein Konto haben usw.
Hat sich seitdem irgendwas veraendert, also irgendwelchen neuen pro-e.V. Argumente?
Ich will vielleicht ein paar Sachen klar stellen: Man kann natuerlich als Privatperson oder GbR Konten eroeffnen und Kontaktadressen haben. Der Hauptunterschied zum e. V. ist die Haftungsfrage. Bisher sind wir mit unserem Privatvermoegen voll fuer alles haftbar, eventuell auch fuer Sachen, die von irgendwelchen wenig bekannten Leuten im Namen der LUGDD verzapft werden.
Da wir in der Liste mittlerweile ca. 140 Leute sind, die ich mit Sicherheit nicht alle kennen kann, fuehle ich mich der jetzigen Situation nicht mehr so wohl und wuerde nun auch eine e. V. Gruendung befuerworten. In diesem Fall waeren wir im Idealfall gar nicht haftbar.
Folgende Idee geht mir durch den Kopf: Man koennte einen Mini-e.V mit nur 2-3 Mitgliedern gruenden.
7 Gruendungsmitglieder sind noetig.
Damit haette man die oben beschriebenen Vorteile und trotzdem keinen Stress bei Mitgliederversammlungnen.
Mitgliederversammlungen muss es trotzdem jaehrlich geben, hinzu kommen protokollierte Vorstandssitzungen, notarielle Beurkundungen (Geld!) usw.
Die Frage ist, wie man diese Mitgliederbegrenzung in der Satzung festmachen koennte und wie man gegebenfalls ein sich querstellendes Mitglied unkomliziert los wird.
Das geht sicher nicht. Das was Dir vorschwebt ist eine GbR, mit dem oben beschriebenen Haftungsnachteil, also im Prinzip der aktuelle Zustand.
Tschuess Torsten