On Sun, Jun 17, 2001 at 11:13:53PM +0200, steffenk@ccd-net.de wrote:
ich habe hier n lustigen auftrag von einem, der ne menge geld verdienen will (ich kaeme auch nicht schlecht dabei weg!). es geht um eine web-db der extraklasse fuer ~erotische inhalte~.
Nach dem was weiter unten von dir steht erstmal ne Vorfrage: Hast du den Auftrag als rechtlicher Beistand übernommen oder willst du eine technische Umsetztung machen? Scheinbar beides auf einmal.
pornographische inhalte (ist meiner meinung nach aber nur erotik) unterliegen nun mal dem jugendschutzgesetz. die einzige akzeptierte pruefung ist so eine art ausweiskontrolle, bei der eine kopie des persis dem anbieter gesandt (post) werden muss (mit kopie der visa!!!).
Wenn das die einzige Möglichkeit ist, musst mann es wohl so machen.
das muss man sich mal ganz langsam durch den kopf gehen lassen. mit den daten kann man doch ne menge mehr anstellen, als wenn man weiss, aus welchem land jemand kommt.
Man kann, ob man darf ist die andere Frage. Eventuelle Folgen sind teilweise mit richtig fetten Strafen belegt (Erpressung,...).
auch gibt es n haufen "beschwerdestellen" z.Bp. jugendschutz.net. leider gibt es aber bis auf die fsm keine unterstuetzung fur anbieter (hab mich ne weile damit beschaeftigt).
Keiner da, der dich an die Hand nimmt. Ohhh, is ja böse.
zu allem ueberfluss ist das wort "pornographie" nich im gesetz definiert und es gibt so eine art "medienstaatsvertrag". demnach muss man sich als deutscher anbieter nach den jeweiligen landesgesetzen (der ganzen welt sozusagen) richten und deren gesetze einhalten (jetzt stelle sich das mal bitte einer fur den arabischen raum vor, die sogar die fussball wm zensiert haben!).
Du willst deinem Auftraggeber vorschlagen, sich mit einem Menschen zu unterhalten, der Ahnung von den rechtlichen Dingen hat, denn du hast sie definitiv nicht. An dem Zustand wirst du auch mit 3 Tagen Websurfen nichts ändern können.
gut, das alles meinem auftraggeber erzaehlt ... der: "dann eben nur die usa und japan! das ist eine zielgruppe." hat er schon recht. da genuegt auch nur ein gueltiger visa check.
*muahahahahaha* Und wenn sich trotzdem mal ein deutscher dahin verirrt bist du gearscht. Was in Deutschland gehostet wird, kann auch nach deutschem Recht behandelt werden. --> Fa. in einem Land mit weniger restriktivem Recht gründen und auch dort hosten.
ja und nun??!! wenn die deutschen behoerden eine pa-nr -- altersabfrage erlauben wuerden, was mit den anderen laendern?
Tja, es gibt Leute, die von sowas Ahnung haben.
da stehe ich also, und soll fuer eine website die welt sperren (ausser die usa und japan)! toll oder?
mit ein haufen muehe, werde ich vielleicht auch die amerikanischen und japanischen ip-pools herausbekommen.
Sowas gibt es nicht wirklich. Vergiß es.
aber ich glaube, dass das zu viel aufwand ist. meine naechste idee ist nun, nur amerikanische oder japanisch visa-karten zu akzeptieren.
*löl*
oder? was haltet ihr davon? hat jemand vieleicht noch ne bessere idee?
ja, habe ich. 1. Sag deinem potentiellen Auftraggeben, das du nicht fähig bist, seine Wünsche zu erfüllen. Er soll sich einen anderen suchen. 2. Versuch es mal wieder auf dieser Liste hier, wenn du was zum Thema Linux hast.
Reinhard