Hallo Friedrich,
Geist aufgibt, muß es von Beginn an schadhaft gewesen sein (schlechter Lötkontakt oder so)?
ich muß den Nachweis darüber führen.
Natürlich ist es ein Argument das ein Teil minderer Güte sein muß, wenn es wesentlich eher als (nachweislich) der Rest der Charge ausfällt.
Letztendlich wird es in den meisten Streitfällen auf Gutachter und Richter hinaus laufen.
Die Nachweispflicht bestand vor der Änderung des Schuldrechtes auch im ersten halben Jahr nach dem Kauf. Allerdings gab es da auch soviel Rechtssprechung dazu, das sie praktisch kaum eine Rolle mehr spielte.
Es kann also nur noch besser werden ;)
Gruß Frank