2011-03-07 14:55, Thomas Schmidt skrev:
Konrad schrieb:
Wenn Du mit jemand zusammenarbeitest kommt es darauf an was die Verhältnisse sind. Ob und welche Abhängigkeiten bestehen. Solange alle freiwillig arbeiten und nix anderes vereinbart ist räumt man sich gegenseitig nur einfache Rechte ein und jeder kann seine eigenen Anteile unter anderen Lizenzen weitergeben, aber nicht die Teile der anderen.
Ist es möglich, ein unteilbar gemeinsam erstelltes Werk gemeinsam zu lizensieren, oder sollte jeder seinen Teil einzeln lizensieren?
Erstmal lizensiert jeder seinen Anteil einzeln (inwieweit die praktisch teilbar sind, ist da erstmal nicht so wichtig). Zusammenfügen zum Gesamtwerk kann man sie jedoch nur, wenn die Lizenzen zueinander passen. Wenn du deinen SW-Teil under GPL stellst, ich meinen aber (machen wirs offensichtlich) unter proprietäre Lizenz, dann geht das nicht (weil ja kein GPL-Code gegen Nicht-GPL-Zeugs gelinkt werden darf).
Es mag Lizenzen geben, die zusammenpassen, das Gesamtwerk wird dadurch aber zum lizenzrechtlichen Kuddelmuddel.
Bei dem Gemälde "Gag 18", das beim Lug-Stammtisch entstanden ist, stelle ich meine Pinselstriche unter CC-BY-SA. gez. Thomas
- oder -
Die Teilnehmer des Lug-Stammtisches stellen ihr Gemälde "Gag 18" unter CC-BY-SA. gez. Thomas gez. Konrad gez. Fabian
Ob man das gemeinsam oder einzeln erklärt ist nicht relevant.
Und noch eine Frage: Gibt man durch Lizensierung unter CreativeCommons oder GPL sein Recht am eigenen Bild ab?
Nein. Freie Lizenzen räumen aller Welt eine ganze Menge Rechte ein, aber sie tun dies nicht exklusiv. Es steht dir frei, dein Bild daneben z.B. kommerziell zu verwerten ('wer das Bild nochmal in ordentlicher Auflösung für Publikationen haben will, der möge sich melden'). Bei Gemeinschaftswerken müssten alle Beteiligten zustimmen oder du musst ihren Anteil ersetzen.
Wenn ich mich mit Selbstauslöser knipse und unter CC hochlade, kann das Bild jemand nutzen?
Ja, jeder kann es unter CC nutzen, weil du es unter diesen Bedingungen hochgestellt hast. Anders sähe es z.B. aus wenn jemand anders dich knipst. Dann müsste der andere, um deine Persönlichkeitsrecht nicht zu verletzen, dich um Erlaubnis fragen, das Bild zu veröffentlichen. (Bei einem Foto, das du klar dominierst, muss klar gefragt werden, bei einem von einer Berglandschaft mit ein paar 10 px hohen Wanderern nicht - die Zwischengrade sind abhängig von Gerichtsstandort und Klagewille möglicher Beteiligter.)
Beste Grüße Fabian