On Wed, 25 Oct 2000, Eric Schaefer wrote:
so trivial, das generell ein Copyright jegwelcher Art sinnlos ist.
Du hast automatisch das gesetzliche Copyright, egal wie trivial Dein
Skript
ist, und das ist wesentlich restriktiver als die GPL. Du solltes also zumindest sowas wie #this nasty beast is public domain reinschreiben.
#!/bin/sh /bin/ls -lAF
Ich glaube, daß jeder dieses Skript einfach so kopieren und verwursten kann, ohne dabei mein Copyright zu verletzen, selbst wenn ich einen scharfen Copyrighthinweis einbaue, da es _trivial_ ist. (und solch einen Fall meinte Andre sicher)
Eben nicht. Trivialität ist kein Grund anzunehmen, dass etwas nicht geschützt ist. Wo würdest Du die Grenze ziehen wollen? Ab wann ist etwas nicht mehr trivial?
Zitat Paragraph 69a(3): Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Uhrhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
Mag das Proggy noch so trivial sein, wenn Du selber drauf gekommen bist ist es Deine. Punkt. Dass Du auf Deine Rechte (Verwertungs~) verzichtest musst Du explizit angeben.
Abgesehen davon dürfte es Dir aber schwer fallen zu beweisen, dass dieses Skript Deine ist, weil jeder gute Unix-Admin auf sowas kommen kann. Der rechtliche Unterschied zwischen trivial und nicht trivial ist also nur die _Beweisbarkeit_ einer Verletzung Deines Urheberrechts.
Konrad