On Sat, Apr 12, 2003 at 11:33:54PM +0200, Torsten Werner wrote:
Am Samstag, dem 12. April 2003 um 20:16:41, schrieb Tobias Koenig:
Hi Torsten,
Es geht doch gar nicht um das Kopieren an sich, sondern um die Umgehung eines Kopierschutzes. Und dieser Tatbestand ist mit DeCSS eindeutig erfuellt.
Nein, in dem Gesetz geht es wohl in erster Linie um das *kopieren* auf *digitalem* Wege. D. h. das weder das reine Abspielen
Hmm, wird beim Abspielen aber nicht eine digitale Kopie im Arbeitsspeicher abgelegt? Ich weiss das ist Kruemelkackerei, aber wenn dir jemand etwas anhaengen will, sollte es solche Grauzonen lieber nicht geben...
Kommentare von juristisch erfahrenen Leuten sind aber erwünscht.
Leider haben die sich auch im Heise-Chat ziemlich undeutlich ausgedrueckt :(
Ciao, Tobias