On Saturday 03 December 2005 09:28, Silvio Schmidt wrote:
Da ich nun seit einiger Zeit regelmäßig Backups mache ist mir gerade ein interessantes Gedankenspiel in den Sinn gekommen. Was ist wenn ich auf einem Backup auch urheberrechtlich geschütze Werke (z.B.: Spiele) sichere diese aber später verkaufe. Muss ich dann die Backups sofort löschen? Vor allem wenn die Vollsicherungen nur auf Read-Only-Medien sind und man die wegen der großen Datenmenge nicht ständig neu machen will.
Das ist in Paragraph 69d UrhG geregelt: http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE019500305.html
Dort steht nichts von irgendwelchen zeitlichen Beschränkungen, aber da dort eine Zweckbindung steht würde ein Gericht wahrscheinlich darauf bestehen, dass die Kopie "zeitnah" vernichtet wird - also allerspätestens beim nächsten Backup, wenn irgendwie zumutbar eher. Da DVD-R's nicht mehr so teuer sind würde ich persönlich max. 1-2 Wochen für angemessen halten.
Disclaimer: ich nix Anwalt, ich nix Ahnung von Computer, ich nur Informatiker.
Wenn Du das genau wissen willst: Die Rechtsanwaltskammer Sachsen(*) hat einen Suchservice für Spezialisten, die Deine Fragen beantworten können (stell Dich aber auf gepfefferte Beratungspreise ein).
Konrad