Hej!
Vorab: Beleidigungen von nicht benannten Personen sind tatsächlich nicht strafbar. Zum einen solltest du dir aber vor Augen halten, dass eine Identifikation durch eine kleine Nebeninformation vielleicht irgendwann möglich wird, zum anderen dass ich (und sicher auch viele weiter geneigte Leser) sich - bei allem Verständnis für deinen Unmut - über eine gepflegte Listenkultur freuen, in der sowas zu unterlassen ist.
2011-03-16 08:28, streber skrev:
Wie ich jedoch schon schrieb, kann ich keine 1MB Stücke runter/hochgeladen haben, da weder ein Client in meinem Netz lief noch ich ein offenes WLan hatte.
Von einigen weniger Scams abgesehen (da stehen dann auch keine existierenden Kanzleien dahinter) macht sowas aber keiner ohne Anlass. Menschen machen unvermeidlicherweise Fehler, jedoch nicht ständig. Irgendwas wird es da mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben haben (Tor-Exit-Node, Virus, ...).
(3) stimmt die IP-Zuordnung?
lt. meines Wissens kann eine IP mehrmals am Tag ihren physikalischen "Endpunkt" wechseln. Die Abmahntrolle rennen dann mit dieser IP und einer Uhrzeit zum Provider, der dazu uU dann mehrere Namen für einen Zeitraum nennen kann.
Ja. Genauigkeit + Technik siehe c't-Artikel (andere Antwort).
Das lustige, und ich hoffe auch juristisch für mich nochzusätzlich verwertbar ist das mir eine "gewerbliche Nutzung" des Materials vorgeworfen wird. Was fast noch größerer Hohn ist als die ganze Abmahnung.
Ohne "gewerbliches Ausmaß" wäre die Verfolgung in der von dir geschilderten Weise nicht möglich. Das wird von der Gegenseite erstmal behauptet. "Gewerbliche Nutzung" ist *nicht* identisch mit 'jemand gibt dir Geld für den Film'. Details siehe Anwalt.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Weil?
Du hast das Recht, keine Aussage zu machen. Hier unterlässt du die Nutzung eines (oftmals durchaus schlagkräftigen) Rechts, indem du Aussagen machst, auf die du später festgenagelt werden kannst. Und juristisch kann man jede Kleinigkeit aufblasen.
Viel wichtiger ist mir zu erfahren welche Arten von Daten die Grundlage ihres Handelns sein könnten. Ich gehe immernoch davon aus das kein
Das erfährst du aber üblicherweise nicht, wenn du nicht ein Verfahren vor Gericht eröffnest.
Ich muss jetzt erstmal eine modUE erarbeiten lassen. Dazu werd ich erstmal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern.
Verbraucherzentrale ist eine gute Idee, wenn du auf einen Anwalt verzichten willst.
Im Übrigen macht es nur selten Sinn, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wenn du die Rechtmäßigkeit des Vorwurfes anzweifelst (dass du diese für gegeben hälst, bestätigst du ja gerade mit Abgabe der Erklärung). Details sind vom Einzelfall (und ggf. ein stückweit vom Würfelglück vor Gericht) abhängig und sollten von jemandem, der da Ahnung hat (aka Rechtsanwalt oder zulässige Beratungsstelle) erörtert werden.
Beste Grüße Fabian