Hallo Thomas,
das Recht am eigenen Bild ist nicht im Urheberrecht verankert.
Wenn du es also grundsätzlich ein Foto veröffentlichen darfst, dann kannst du die Lizenz frei wählen.
Darfst du ein bestimmtes, von dir selbst geschossenes Foto grundsätzlich veröffentlichen?
Allgemeiner Grundsatz ist wohl: Wenn dein (fotografisches) Augenmerk der Person gilt, dann musst die sie um Einverständnis zur Veröffentlichung fragen. Wenn sie einfach nur auf dem Bild mit drauf ist (Denkmal fotografiert und es stehen eben Leute darum herum): Wenn für einen sorgsam überlegenden Fotografen kein Anlass zu der Vermutung besteht, dass einer der Abgebildeten etwas gegen eine Veröffentlichung haben könnte, so kann das Bild veröffentlicht werden.
IANAL.
Viele Grüße Fabian