IANAL
On Sunday 06 March 2011, Thomas Schmidt wrote:
Mein Kumpel stellt seine Bilder zwar unter eine freie Lizenz, aber da er sie nur mir gibt, kann von dem "Nutzungsrecht für jedermann" in Absatz 3 keine Rede sein. Er stellt sein Werk ja nicht der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung, sondern nur mir.
Das kommt darauf an was vereinbart war: hast Du nur ein einfaches Nutzungsrecht(1) oder hast Du die exklusiven Rechte(2)?
(1) Du kannst machen was die Lizenz sagt
(2) Du kannst die Lizenz beliebig ändern und bist der Einzige der Rechte einräumen darf, selbst der Urheber darf nicht mehr als Du
Dieser Paragraph soll Urheber in Abhängigkeitsverhältnissen gegen Ausnutzung schützen. Dazu gehört unter anderem dass der "Arbeitgeber" am Ende die exklusiven Rechte hält. Sprich: der Urheber hat keine Wahl was mit seinem Werk passiert.
Wenn Du lediglich eine Lizenz an den Bildern bekommst kann er die Bilder ja immernoch an andere verkaufen (auch wenn das schwierig wird wenn es die Bilder auch kostenlos gibt).
Wenn Du die exklusiven Rechte hälst, dann ist es egal unter welchen Bedingungen Du die Bilder weitergibst, Du schuldest ihm einen fairen Lohn.
Wenn Du bei einer Firma angestellt bist, gehören die Rechte typischerweise der Firma. Wenn der Arbeitslohn unfair ist, greift Par.32.
Wenn Du Sachen im Internet runterlädst ist das ein typischer Fall für einfache Nutzungsrechte - egal wie die Lizenz aussieht.
Wenn Du Fotos von einem Profi einkaufst hast Du normalerweise auch nur einfache Rechte - welche ist Verhandlungssache und eine Frage des Geldes. Mit genug Geld kannst Du auch exklusive Rechte kaufen. Normalerweise soviel Geld dass die Frage nach Par. 32 gar nicht entstehen kann (sonst war es kein Profi).
Wenn Du mit jemand zusammenarbeitest kommt es darauf an was die Verhältnisse sind. Ob und welche Abhängigkeiten bestehen. Solange alle freiwillig arbeiten und nix anderes vereinbart ist räumt man sich gegenseitig nur einfache Rechte ein und jeder kann seine eigenen Anteile unter anderen Lizenzen weitergeben, aber nicht die Teile der anderen.
Konrad