Matthias Petermann schrieb:
wenn man sich bei Google umschaut, gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen der Rechtssprechung, was das Anbringen eines Links zum Impressum auf einer Homepage betrifft.
Wobei da wohl eher die unterschiedlich ausgeprägte Medienkompetenz der einzelnen unabhängigen Richter zum Vorschein kommt.
Fakt ist natürlich, dass das Impressum nicht fehlen darf. Allerdings gehen die Meinungen stark auseinander, was die Position des entsprechenden Links auf der Seite betrifft. Darf man dem Besucher zumuten, die Seite ggf. bis zum Ende zu scrollen, weil sich der Impressum-Link in der Fußzeile, gruppiert mit anderen Navigations- elementen befindet? Muss dieser auf jeder Unterseite auftauchen, oder genügt es, den Link auf der Startseite mitzuführen?
Zum Scrollen: Es ist die Frage, ob man auf einer Startseite überhaupt zum Scrollen gezwungen sein sollte.
Wenn alle Unterseiten ohnehin eine Navigation enthalten, ist es doch kein Problem, ein Link auf das Impressum mit aufzunehmen. Die meisten Seiten werden doch heute sowieso mit php und Templates oder in einem CMS erstellt, da macht man das nur einmal ...
Da ich davon ausgehe, dass einige der Mitleser hier kommerzielle Homepages betreiben, würde ich mich über ein paar konstruktive und kritische Meinungen dazu freuen.
Ich bin kein Anwalt. Aber rein von der Logik her würde ich bei einer kommerziell oder durch einen Verein genutzten Webseite so entscheiden, dass das Impressum in der Top-Navigation der wichtigsten Seiten enthalten ist.
Stefan
.