On Sunday 17 June 2001 22:48, Reinhard Foerster wrote:
On Sun, Jun 17, 2001 at 09:03:35PM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Hi,
Und noch so eine: bist Du mit dem Datenschutzgesetz vertraut? Wenn nein: belege bitte mindestens ein Semester. Wenn Du danach immernoch so genaue Daten sammeln willst: hast Du einen guten Anwalt (und das Geld ihn Fulltime zu bezahlen)?
Konrad, hast du schon mal einen Fall erlebt, in dem man jemanden wegen eines Verstoßes gegen das BDSG bestaft hat?
Ich persönlich nicht. Hab aber glaub' ich schon davon gehört (keine Ahnung wo). Die erfolgreichen Fälle verlaufen nur immer sehr unspektakulär.
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich. Problem bei den meisten Fällen ist, dass sie Firmen betreffen, die im Ausland arbeiten. Dann kommt sog. Kollisionsrecht zur Anwendung und Datenschutz-Klagen sind da sehr aussichtslos (die USA kennen das Konzept des DS z.B. gar nicht).
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
AFAIK wird das Strafgesetzbuch nur bei _richtigen_ Straftaten, also Körperverletzung und Mord, angewendet. Der Rest ist im sog. Zivilrecht festgelegt.
Disclaimer: ich nix Anwalt, fragt einen richtigen Anwalt, wenn ihr sicher sein wollt.
Also: was hast Du vor?
Das würde mich auch interessieren. Eventuell will er ja nur die Lieblingssprache des anderen heraubekommen oder sowas in der Richtung.
Das geht schon mit einer Abfrage der Browserdaten, frag mich jetzt nicht nach dem Header und der HTTP-Variable für CGI, aber der Browser schickt die bevorzugten Sprachen des Nutzers rüber.
Konrad