Am Freitag 02 April 2010 13:48:57 schrieb Robert Frießleben:
Im ersten Schritt würde ich an Deiner Stelle erstmal Auskunft nach §34 BDSG über die von Dir gespeicherten Daten verlangen. Dafür brauchst Du keinen Anwalt.
Suche nach "T5F" bzw "TFFFFF"...