Warnung: ich nix Anwalt, ich daher per Definition nix Ahnung von Recht oder Link.
On Tuesday 24 January 2006 11:35, Jens Kutzsche wrote:
Mal eine Frage an unserer Lizenzkundigen: Ich habe die Quellen eins Projekt, welches unter der 3-Klausel-BSD Lizenz steht,
Was bitte ist die "3-Klausel-BSD Lizenz"?
Ist das die alte BSD mit Advertisement-Clause oder MIT oder die gekürzte BSD ohne Advertisement-Clause? Oder irgendein anderer Abkömmling davon?
verändert und erweitert.
Ist erlaubt.
Nun will ich mein Projekt mit allen Dateien unter die GPL stellen, was ja erlaubt sein dürfte.
Im Grunde kannst Du es unter beliebige Lizenzen stellen, auch wenn die Kombination blödsinnig ist - allerdings kann es dann zu sehr interessanten Konstrukten mit "impliziten Willenserklärungen" kommen (KDE 1.x war zum Beispiel GPL mit der impliziten Erlaubnis gegen Qt zu linken).
Hast Du so viel verändert, dass sich eine Lizenzänderung wirklich lohnt?
Ich weis allerdings nun nicht, wie ich am besten der Forderung, den ursprünglichen Lizenztext mitzugeben, nachkomme.
Lass ihn dort wo er ursprünglich war. I.d.R. ist sowas in allen wichtigen Dateien erwähnt.
Ist es ausreichend wenn ich in einer Datei mit der GPL Lizenz (ist natürlich vorhanden) erwähne, dass das Projekt Kode enthält, welcher ursprünglich unter der BSD stand, oder muss ich das in jeder Datei machen wo welcher drin ist und auf den BSD Lizenztext verweisen?
Wie gesagt, lass' die Hinweise wo sie sind.
Wie verfährt man am besten mit dem ursprünglichen Copyrightvermerk, den Lizenzvermerk und den Kontakthinweisen in einer Quelldatei? Die Kontakt- und Lizenzhinweise sollte man sicher ersetzen, den Copyrightvermerk aber stehen lassen und seinen dazuschreiben, ist das so richtig?
Üblicherweise läßt man die vorhandenen Vermerke, wo sie sind und schreibt seine eigenen dazu.
Hier ein Beispiel aus GnuPG: -------------- /* Rijndael (AES) for GnuPG * Copyright (C) 2000, 2001 Free Software Foundation, Inc. [...GPL blah blah...] ******************************************************************* * The code here is based on the optimized implementation taken from * http://www.esat.kuleuven.ac.be/~rijmen/rijndael/ on Oct 2, 2000, * which carries this notice: *------------------------------------------ * rijndael-alg-fst.c v2.3 April '2000 * * Optimised ANSI C code * * authors: v1.0: Antoon Bosselaers * v2.0: Vincent Rijmen * v2.3: Paulo Barreto * * This code is placed in the public domain. *------------------------------------------ */ ---------------
Zusätzlich solltest Du in COPYING (bei Dir der GPL-Text) darauf hinweisen, dass einige Dateien zusätzliche Lizenzbedingungen haben und man doch bitte dort nachlesen soll.
Jetzt zum richtig gemeinen Part: Wenn Du die GPL mit Lizenzen kombinierst, die nicht mit der GPL kompatibel[1] sind, dann ist das praktisch nicht mehr die GPL, sondern Du nennst es blos so. Effekt: Du darfst nicht mit anderem GPL-Code linken. Die GPLv3[2] wird etwas liberaler und daher kompatibler werden, aber es dauert noch mind. 1 Jahr bis sie rauskommt.
[1]http://www.gnu.org/licenses/license-list.html [2]http://gplv3.fsf.org/
Um Probleme zu vermeiden solltest Du erstmal auf [1] recherchieren, ob Deine Version der BSD-Lizenz kompatibel mit der GPL ist. Wenn nicht: belass' es lieber bei der alten Lizenz (die BSD ist mag zwar nicht das sein was Du willst, aber den Ärger ist es wahrscheinlich nicht wert).
Nochwas zum deutschen Recht: wenn Du triviale Änderungen (einfacher Bugfix, Fehlermeldungen korrigiert) gemacht hast, dann hast Du gar kein (signifikantes) Recht an dem Code und kannst auch die Lizenz nicht ändern. Wenn sich (vom Nutzer wahrnehmbare) Funktionalität geändert hat, dann hast Du die Rechte an diesen Änderungen und kannst damit machen was Du willst - die Frage der Ursprungslizenz ist nur, ob Du den Ursprungscode weiter dafür verwenden darfst (deswegen ist man auch nicht an die GPL gebunden, solange man den Code nicht weitergibt).
Konrad
PS.: sei froh, dass Du nicht nach Arbeitsrecht gefragt hast - das ist noch viel komplizierter! ;-)