Am Donnerstag, 22. Mai 2008 22:12:39 schrieb Stefan Berthold:
Hej!
On Thu, May 22, 2008 at 09:51:30PM +0200, Michael Voigt wrote:
BTW: Eine kleine Begriffsverwirrung, die von vielen falsch gemacht wird: Datensicherheit = Schutz, dass Daten nicht verloren gehen (Verfügbarkeit) Datenschutz = Schutz davor, dass unbefugte Zugriff auf deine Daten bekommen (Vertraulichkeit)
siehe auch 1.2.1, Seite 6, in
Ich glaube, da unterliegst Du einem Irrtum, vgl. Fußnoten 2 und 3 auf Seite I im selben Werk. Letztere besagt:
Datenschutz im engeren Sinne umfaßt alle Vorkehrungen zur Verhinderung unerwünschter (Folgen der) Datenverarbeitung für Individuen. Im weiteren Sinne werden auch die Folgen für Personengruppen, den Staat etc. betrachtet. Oft werden unter Datenschutz vor allem juristische Vorkehrungen verstanden. Bei dieser eingeschränkten Sicht ist ein Gegensatz zu Datenschutz dann Datensicherung: Maßnahmen technischer, programmäßiger, organisatorischer, personeller und sonstiger Art zum Schutz der Datenverarbeitung. Zugespitzt dient Datenschutz nicht dem Schutz von Daten, sondern eher dem Schutz vor Daten. Datensicherung schützt die Daten(verarbeitung).
Der Abschnitt 1.2.1 ist auch überhaupt nicht mit Datensicherheit oder Datenschutz überschrieben, sondern mit Schutzzielen.
Dieser Text wiederspricht einem Ausbilder, einem Professor und einiger Literatur, die mir bei der Ausbildung bzw. dem Studium genau die Definitionen von Michael Voigt beibrachten. Kurz: Ich denke, hier hat der Verfasser dieses Textes die Wörter Datenschutz und Datensicherheit neu definiert.
Meine 2 Cent,
Falk