Reinhard Foerster rf11@inf.tu-dresden.de writes:
anläßlich der leicht verkorksten Comtec-Vorbereitung kam am Samstag wieder die Idee auf, einen e.V. zu gruenden.
Es war wohl nicht ganz klar, wer das federführend machen wollte ...
Folgende Idee geht mir durch den Kopf: Man koennte einen Mini-e.V mit nur 2-3 Mitgliedern gruenden.
Mindestens sieben Gründungsmitglieder.
Damit hätte man die oben beschriebenen Vorteile und trotzdem keinen Streß bei Mitgliederversammlungnen. Die Frage ist, wie man diese Mitgliederbegrenzung in der Satzung festmachen könnte und wie man gegebenfalls ein sich querstellendes Mitglied unkomliziert los wird. Hat jemand Ahnung von solchem Rechtskram?
Etwas. Vergiß es.
Sven