On Sa, 30.07.2005, 18:20, Matthias Petermann sagte: Hallo Matthias,
Darf man dem Besucher zumuten, die Seite ggf. bis zum Ende zu scrollen, weil sich der Impressum-Link in der Fußzeile, gruppiert mit anderen Navigations- elementen befindet? Muss dieser auf jeder Unterseite auftauchen, oder genügt es, den Link auf der Startseite mitzuführen?
Ich würde das Teledienstgesetz genauso wie Daniel Rebein in seiner Hompage interpretieren. http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
Zitat: (Daniel Rehbein)
Weiter fordert der Gesetzgeber, daß das Impressum "unmittelbar
erreichbar" >sein muß. Der Nutzer darf also nicht gewungen werden, erst Modifikationen >an seinem Browser vorzunehmen oder gar Plug-Ins zu installieren, bevor er >das Impressum lesen kann. Somit darf die Erreichbarkeit des Impressums >nicht davon abhängig gemacht werden, ob Javascript unterstützt wird. In >einem Firmennetz müsste der Nutzer womöglich erst seinen Administrator >bitten, Javascript freizuschalten. Ein blinder oder sehbehinderter Nutzer, >der den Browser Lynx benutzt, hat gar keine Möglichkeit, Javascript >einzuschalten. Somit erfüllt ein Impressum, das beispielsweise als >Javascript-Popup realisiert ist, nicht die Vorschrift "unmittelbar >erreichbar"."
Also Link auf der Startseite, muß natürlich von allen Unterseiten per "HOME" oder ähnlich erreichbar sein. Ganz runter scrollen finde ich liegt doch beim Betrachter, eine für 1024x768 gestaltete Seite muß bei einem 15 Zoll- Bildschirm auch gescrollt werden.
mfg Ralf