Hi,
Danke für die Infos mit den Studenten! :) Wie ich jedoch schon schrieb, kann ich keine 1MB Stücke runter/hochgeladen haben, da weder ein Client in meinem Netz lief noch ich ein offenes WLan hatte.
Fabian Hänsel schrieb:
Juristisch angreifbar ist wohl (1) arbeiten besagten Studenten fehlerfrei? (2) arbeitet die SW fehlerfrei? (3) stimmt die IP-Zuordnung?
lt. meines Wissens kann eine IP mehrmals am Tag ihren physikalischen "Endpunkt" wechseln. Die Abmahntrolle rennen dann mit dieser IP und einer Uhrzeit zum Provider, der dazu uU dann mehrere Namen für einen Zeitraum nennen kann.
(4) hat jemand anders an deinem Rechner gesessen?
Nein, alles gecheckt.
Daneben ist nicht das Herunterladen strafbar, sondern das Verbreiten. Du hast von EDonkey2000 geschrieben, bei dem ist das ja meines Wissens nach effektiv das selbe, weil sobald du ein Fragment hast, selbiges weiterverbreitet wird.
Ack. Das lustige, und ich hoffe auch juristisch für mich nochzusätzlich verwertbar ist das mir eine "gewerbliche Nutzung" des Materials vorgeworfen wird. Was fast noch größerer Hohn ist als die ganze Abmahnung.
Du solltest einen Anwalt beauftragen. Der wird dir auch sagen, dass es sich von selbst verbietet, irgendwo öffentlich (und auch noch archiviert!) deinen Fall zu erörtern.
Weil?
PS: Bin jetzt wieder etwas schlauer: http://www.dr-wachs.de/index.html http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/eBook%20Wegweiser-Abmahnung.pdf
Ich muss jetzt erstmal eine modUE erarbeiten lassen. Dazu werd ich erstmal Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern.
Aber das wollte ich hier eigentlich nicht besprechen. Viel wichtiger ist mir zu erfahren welche Arten von Daten die Grundlage ihres Handelns sein könnten. Ich gehe immernoch davon aus das kein einziges "illegales" Datenpaket von meinem Anschluss ausging oder reinkam.
Beste Grüße Fabian
bester Grüße zurück. Rob