On Friday 09 September 2005 15:13, Eric Schaefer wrote:
Am Donnerstag, den 08.09.2005, 07:45 +0200 schrieb Konrad Rosenbaum:
draco dormens nunquam titillandus
[cut]
Ok, dann mach ich es Dir mal etwas einfacher:
Mein erster Einwurf war (frei übersetzt): "Schlafende Drachen sollst Du nicht kitzeln". Anders ausgedrückt: "Cave canem!" (Vorsicht Hund!) oder "Quieta non movere" (Was ruht, soll man nicht aufwecken). Etc.pp.
Wenn Du etwas recherchierst wirst Du herausfinden, dass ich (schon wieder) Harry Potter zitiert habe.
Wenn Du den Text in einer antiken, unverständlichen, toten Sprache schreibst (also Latein oder Algol oder so), muß das einfach was schweinisches sein... ;-)
De mortuis nil nisi bene! (Über die Toten nichts schlechtes!) - worauf man durchaus berechtigterweise "De gustibus non est disputantum!" ausrufen darf (über Geschmack läßt sich (nicht) streiten).
Aber: "Aequo animo audienda sunt imperitorum convica!" - Gleichmütig muss man die Schmähreden Unkundiger hören...
Konrad
PS.: damit Du doch noch auf Deine Kosten kommst - angeblich soll das berühmte Zitat aus "Götz von Berlichingen" im Original "Lex mihi ars" - "die Kunst ist mir Gesetz" geheißen haben, aber dann hat Göthes Lektor versucht es ins Deutsche zu übersetzen...