Fabian Hänsel schrieb:
Unangemessen wäre lediglich, wenn man kein berechtigtes Interesse an einer Meldeauskufnt mehr nachweisen müsste. Dass diese Regelung geändert werden soll steht dort aber nicht.
Außerdem ist "berechtigtes Interesse" sehr fragwürdig. Ein Privatunternehmen wie die GEZ hat mMn kein berechtigtes Interesse und bekommt trotzdem Zugriff auf Meldedaten.
Außerdem sehe ich die elektronische Fernabfragemöglichkeit generell kritisch. Nicht umsonst haben wir ein dezentrales Meldesystem. Wenn andere Ämter nun ein "berechtigtes Interesse" haben, dann ist es ein leichtes die Abfragen zu automatisieren und Herr W.S. muß in Berlin nur noch einen Namen und ein paar Daten zur Einengung in seine Suchmaske eingeben und schon weiß er wo Herr F. Hänsel, der ein "langhaariges Anarchistenbetriebssystem" benutzt und somit verdächtig ist, wohnt. Obwohl... Wenn wir 2011 sowieso unsere eindeutige Steuer-ID auf die Stirn tätowiert bekommen, ist das dann auch egal...
Eric