On Tue, Apr 15, 2003 at 12:16:27AM +0200, Ulf Lorenz wrote:
- Das Umgehen technischer Maßnahmen ist zwar laut Gesetz nur in bestimmten
Faellen (Forschung, Unterricht) zulaessig,
Noch ein Nachtrag: Ein kleiner Formulierungsfehler: Das Umgehen technischer Massnahmen ist generell nicht zulaessig. Allerdings muss der Lieferant Mittel liefern, damit der Rechteinhaber Kopien fuer bestimmte Situationen (Foschung, Unterricht) machen kann.
cu, Ulf