On Wednesday 25 July 2007, Carsten Vogel wrote:
Konrad Rosenbaum schrieb:
Ceterum censeo, plädiere ich für "minima non curat praetor"[1]!
Andererseits gibt es eine Ration Legis, also habe ich ex officio mal Hinweise verteilt. Ohh! Aequo animo audienda sunt imperitorum convicia!
Aber keine Angst, Du wirst hier nicht per "indicta causa" verurteilt. Also: ad acta! Denn in dubio pro reo.
Konrad
PS.: kann man sich auch auf Godwins Law berufen wenn der Anteil lateinischer Wörter die der Verständlichen überschreitet?