On Monday 18 June 2001 08:01, Reinhard Foerster wrote:
On Mon, Jun 18, 2001 at 07:32:02AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich.
Nach welcher rechtlichen Grundlage?
Junge. Lern lesen: nach BDSG. Aufgrund von Anzeige->Ermittlung->Strafverfahren oder Klage->Zivilverfahren.
Und wenn Du es ganz genau wissen willst spalte bitte keine Haare für die es hier kaum Experten gibt, sondern such Dir einen Prof. für Computer-Recht (AFAIK sollte es sowas auch an der TU geben) und frag' den.
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
Aha, interessant. ( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Falsch: mit dem Senden Deiner Mail an eine öffentliche Liste (ohne Copyright-Vermerk!!) zeigst Du ganz offensichtlich, dass Du Dich nach den Regeln der Liste richtest und falsch quoten wurde hier noch nie unter Strafe gestellt.
Anders läge die Sache, wenn Du ein Buch geschrieben hättest (und auf die klassische Art veröffentlicht hättest) und ich der Meinung bin, dass das Werk zwar unter aller Sau, aber die Literaturliste recht interessant ist und ich mir die Liste kopiere. Dann hätte ich gegen dein Copyright an dem Buch und inbesondere dem Kapitel mit den Literaturreferenzen verstoßen und Du könntest mich unter Umständen (wenn ich damit Geschäfte mache oder relativ viel Kopien herstelle)(*) verklagen.
Siehe Paragraph 54 UrhG.
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz:
- bis 1 Jahr oder Geld
- bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Kommt darauf an, ob man eine Firma ist. Für mich persönlich wäre ein "Bußgeld" von 50kDM die Katastrophe schlechthin - das bekomme ich in 2 Jahren noch nicht abbezahlt.
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2.htm#nr43
Mir ist aber eben kein Fall bekannt, in denen einer deshalb wirklich ins Loch musste.
Weil es AFAIK meistens auf Bußgeld+Vergleich hinausläuft.
Frag mal einen Deiner Profs, wo man sowas recherchiert (die Urteile) vielleicht findest Du dann etwas.
Viel Spaß.
Konrad