am Thu, dem 13.12.2001, um 19:14:57 +0100 mailte Sven Rudolph folgendes:
Andreas Kretschmer kretschmer@wug-glas.de writes: Was ja wohl inhaltlich nichts mit den oben von dir vorgebrachten "Schäden durch Viren" zu tun hat.
Ja, klar. Es geht allgemein eben um Sicherheit, Internet, Mail, Firewall, ... Es fehlen Konzepte.
Zu bedenkende Punkte ohen Anspruch auf Vollständigkeit ... :
Gezielt Suchen würde ich nicht. Wenn man im Rahmen seiner Administrationstätigkeit über bestimmte Dinge stolpert, kann sich daraus natürlich die Notwendigkeit zum Handeln ergeben.
Ja. Zum gezielten suchen habe ich momentan auch eigentlich keine Zeit. Ich will es auch nicht. Nur leider stolpert man oft genug darüber. Und dann steht man als Admin da und hat ein Problem, wenn man weiß, die die Führung sich mit solchen Themen nicht beschäftigt. Wenn ich zu $USER gehe und sage: mein Freund, Du hast gestern Pornoseite X gesehen und dann gleich 'ne fette Mail an Freund Y mit 'nem MPEG dran geschickt, dann kann das voll gegen mich gehen.
Private Nutzung: Da muß innerhalb der Firma geklärt werden, was erlaubt ist und wie die Kostenfrage geklärt ist. Ich glaube gelesen zu haben, daß ohne explizites Verbot heutzutage ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers für begrenzte nichtdienstliche Internet-Nutzung angenommen wird. Äquivalent zum Telefonieren.
Das ist der Knackpunkt: mir schwebt eine schriftliche Belehrung vor, daß alle wissen: eMail ist ein Ding der Firma. Begrenzte private Dinge können erfolgen, aber es gibt Logs, und ab und an werden diese kontrolliert. Und wenn Mails mit zig Megabyte an einen *.gmx - Account z.B. gehen, besteht Verdacht einer übermäßigen privaten Nutzung. Oder gar der Verdacht, daß Interna der Firma abfließt.
Wenn man rein zufällig darüber stolpert, daß Nutzer Dinge tun, die geeignet sind, das Ansehen der Firma in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen, wird es delikat. In einer größeren Firma ist ein Verfahren definiert, daß dann gegebenenfalls Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat oder Dienstvorgesetzten einschaltet. Bei Abwesenheit
Leider fehlt sowas, aber darum wird es wohl nächste Woche auch gehen.
solcher Instanzen hängt es wohl sehr vom Einzelfall ab, ob man dem Delinquenten noch eine "letzte Chance" unter Umgehung des Dienstvorgesetzten gibt. Ich weiß nicht. Aber in der Praxis ist es
Hab ich auch schon gemacht. Motto: passe auf, es fällt auf. Unter 4 Augen. Hilft oft. Aber das ist schon an sich für mich nicht ungefährlich, solange keine klare Regelung dazu besteht.
Danke Dir erst einmal. Ich habe auch im LinuxMagazin Heft 6 dazu was gefunden, deckt sich mit Deinen Worten und dem, was ich eigentlich will.
Andreas