On Sat, Apr 12, 2003 at 09:44:54AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
On Friday 11 April 2003 19:00, Tobias Koenig wrote:
Hi Konrad,
Kleine Korrektur am Rande: die Umgehung des Kopierschutz ist zwar auch privat illegal, darf aber explizit nicht verfolgt werden. (Soweit ich das verstanden habe.)
Aber soetwas kann ausgenutzt werden, wenn z.B. eine grosse Softwarefirma o.ae. daran interessiert ist, die fuer eine Weile aufs Eis zu legen, falls du etwas entwickelst, wo die Firma vermeiden will, das es weiterentwickelt wird...
Ciao, To 'paranoia' bias