On Mon, Jun 18, 2001 at 07:32:02AM +0200, Konrad Rosenbaum wrote:
Konrad, hast du schon mal einen Fall erlebt, in dem man jemanden wegen eines Verstoßes gegen das BDSG bestaft hat?
Ich persönlich nicht. Hab aber glaub' ich schon davon gehört (keine Ahnung wo). Die erfolgreichen Fälle verlaufen nur immer sehr unspektakulär.
Ich meinte mit 'bestraft' keine Fälle, in denen DER BÖSE lediglich die gesammelten Daten löschen musste und 3 Mark 80 Schadensersatz zahlen musste. Solche Streicheleinheiten habe nicht unter Strafe subsummiert und im juristischen Sinne sind sie es wohl auch nicht.
Kann sein, daß das rechtlich nichtmal möglich ist - IANAL. Was das die Realität im Netz betrifft ist das BDSG jedenfalls lediglich ein Papiertiger. Das erlebt man tagtäglich.
Es ist möglich.
Nach welcher rechtlichen Grundlage?
Problem bei den meisten Fällen ist, dass sie Firmen betreffen, die im Ausland arbeiten.
jaja, das ist klar. Über sowas brauchen wird wohl nicht zu diskutieren.
Frage an evtl. mitlesende Juristen: Gibt es neben dem Strafgesetzbuch noch andere Gesetzte, in den was zu Strafen steht?
Bin zwar kein Jurist, aber z.B. im Urheberrecht sind Höchststrafen für Verletzungen des Copyright festgelegt (3-5 Jahre oder Geldstrafe).
Aha, interessant. ( Juhu: ich bekomme in Zukunft 10 Mark wenn du mich mal falsch quotest :-)
Also hab ich fix mal in BDSG geschaut. Da stehen in §43 Strafvorschriften. kurz: - bis 1 Jahr oder Geld - bis 2 Jahre oder Geld wenn man "gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen" handelt
Dann gibts noch "§44 Bußgelder" bis 50 kDM *lächerlich also*
Quelle: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2.htm#nr43
Mir ist aber eben kein Fall bekannt, in denen einer deshalb wirklich ins Loch musste.
Das würde mich auch interessieren. Eventuell will er ja nur die Lieblingssprache des anderen heraubekommen oder sowas in der Richtung.
Das geht schon mit einer Abfrage der Browserdaten, frag mich jetzt nicht nach dem Header und der HTTP-Variable für CGI, aber der Browser schickt die bevorzugten Sprachen des Nutzers rüber.
Jo, content negotiation heißt das wohl.
Reinhard